Vermietbindungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Mietvertrag
I. DAS ELEKTRO-FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG

1.Pflichten des Mieters

Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Mieter erkennt an, das alle unsere 28 ger Räder nur bis 110 kg Körpergewicht ausgelegt sind. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Fahrten durch Salzwasser und Schlick sind verboten. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietrad mit dem dazugehörigen Fahrradschloss abzuschließen. Das Tragen eines Fahrradhelms wird vom Vermieter ausdrücklich gewünscht. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.


2. Übergabe

Die Anmietung des jeweiligen Fahrrads und des dazu gehörige Zubehör z.B. Fahrradhelm, Schloss, Luftpumpe, usw. beginnt mit der vorherigen Probefahrt und nachträglichen Herausgabe des Rades, des Zubehörs und der Unterschrift des Mieters. Wir übergeben unsere Räder nur nach einer Probefahrt mit Termin des Mieters an unserer Station in der Mühlenstrasse. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad schonend und nach Vorgabe des Fahrradherstellers zu behandeln und alle für die Benutzung bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten.

3. Reparatur


Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf schuldhafte Beschädigungen des Fahrrades durch den Mieter oder Verletzung der vertraglichen Pflichten entstanden sind. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

4. Stornierung

Die Stornierung der verbindlichen Buchung ist bis zu 7 Tage vor der gebuchten Übergabe gegen eine Stornierungsgebühr von 25% des Mietpreises möglich, bei weniger als 7 Tagen, aber mehr als 24 Stunden werden 50% fällig. Bei einer Stornierung, die weniger als 24 Stunden vor der geplanten Übergabe erfolgt, beträgt die Stornogebühr 80% des Mietpreises, da in aller Regel keine so kurzfristige Neuvermietung möglich ist.

5. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe


Die Mietdauer richtet sich nach dem in der Buchnung vereinbarten Zeitraum. Ein Kalendertag ist immer ein Miettag, egal wie viele Stunden das Fahrrad von einem Kalendertag gemietet wurde. Die Überschreitung der bei Vertragsschluss angegeben Mietzeit um mehr als 30 Minuten ist verboten. Eine Untervermietung ist unzulässig.

6.Übergabe und Rückgabe ohne Hol- und Bringservice:

Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Anmietstation, zur in der Buchung ausgewählten Uhrzeit des Miettages. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage eines Personalausweises. Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übergabe. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der Mietzeit bis zur bei der Buchung vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.

7.Übergabe und Rückgabe mit Hol- und Bringservice:

Die Übergabe und Rückgabe erfolgt nach Absprache mit dem Verleihnixe Fahrradverleih unter Tel. 0152– 33577069 an einem Ort nach Wunsch des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der Mietzeit in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand an diesem Ort zu übergeben.

8. Haftung des Mieters, Kasko-Versicherung

8.1. Der Mieter haftet für Diebstahl und Beschädigungen am Fahrrad, soweit ihn auch nur leichte Fahrlässigkeit trifft.

8.2. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrrades Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.

8.3. Beschädigungen an Rechtsgütern Dritter. Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dieser selbst ein.

9. Haftung des Verleihnixe Fahrradverleih’s


Jegliche Haftung des Verleihnixe Fahrradverleih´s wegen der Verletzung dessen vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verleihnixe Fahrradverleih´s und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet derVerleihnixe Fahrradverleih auch bei
leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

10. Verschleißschäden / Reparaturen


Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Vermieter unter Tel.: 01525-9471565
sofort zu benachrichtigen. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt
liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit durch den Schaden nicht eine Körperverletzung des Mieters verursacht wird.

11.Verhalten bei Unfall


Der Verleihnixe Fahrradverleih ist bei jeder Beschädigung am Fahrrad sofort telefonisch unter 0152 – 335 77069 zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Verleihnixe Fahrradverleih“
wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller
Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrrade festzuhalten. Bei Unfällen mit einem
geschätzten Schaden von über 200,- Euro ist immer die Polizei hinzuzuziehen.

Stand Juni 2020

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